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Unsere Bürozeiten sind:
Dienstags
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstags
von 14.30 Uhr bis 18.00Uhr
und nach Vereinbarung.
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Mitgliedschaft
Mitglieder können lt. Satzung werden
a) natürliche Personen
b) Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.
Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Dem Bewerber ist vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung zu stellen.
Vorstand, Aufsichtsrat und Mieter müssen Mitglied der Genossenschaft sein.
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